Unser Verein trägt eine hohe Verantwortung für das Wohlergehen aller Engagierten und Aktiven, Eltern, Kinder und Jugendlichen. Er wird getragen vom Fair-Play-Gedanken; der respektvolle Umgang miteinander steht an erster Stelle. Dazu gehört auch die Motivation zum Schutz von insbesondere jungen Menschen beizutragen und jegliche Gewalt oder Diskriminierung zu vermeiden. Sie sollen beim Sport Unterstützung und Schutz durch die Verantwortlichen entsprechend des Notfallplans erfahren. Die Erwachsenen unterstützen die Kinder und Jugendlichen und sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst.
Unsere Zielsetzung
- Wir machen uns bewusst, dass sexualisierte Belästigung und Gewalt auch in unserem Verein ein Problem sein kann. Dies ermöglicht es uns, entsprechende Situationen angemessen einschätzen zu können.
- Wir pflegen eine Kultur der Aufmerksamkeit aller Vereinsmitglieder und des Handelns aller verantwortlichen Personen. • Ein offener und klarer Umgang damit ist Voraussetzung dafür, das Betroffene sich bei Problemen angstfrei jemandem im Verein anvertrauen können, beziehungsweise den Beauftragten für Gewaltprävention.
- Eine klare und nach außen sichtbare Haltung des Sportvereins macht deutlich, dass sexualisierte Belästigung und Gewalt hier nicht geduldet werden. Dies kann potenzielle Täter:innen abschrecken.
- Ein systematisches Schutzkonzept gibt den Trainer:innen Sicherheit im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Sportverein.
Schutzkonzept
Wir machen uns bewusst, dass Information und Sensibilisierung ein wichtiger Baustein der Prävention vor Gewalt im Verein ist. Ein wesentlicher Baustein ist unser Verhaltenscodex:
- Niemand wird zu einer Aktion, Übung oder Trainingssequenz gezwungen.
- Körperliche und psychische Gesundheit der Kinder, Jugendlichen und Erwachsene stehen an erster Stelle, somit auch vor sportlichen Erfolgen.
- Wir verzichten auf sexistische, rassistische und gewalttätige Äußerungen und dulden solche nicht. Wir verhalten uns respektvoll gegenüber allen Menschen.
- Trainer:innen sind nach Möglichkeit nie mit einem Kind, Jugendlichen in einem geschlossenen Raum (Umkleide, Dusche, WC, usw.) allein.
- Bei geplanten Einzeltrainings/Einzelübungsstunden wird das “Sechs-AugenPrinzip“ eingehalten, oder die Erlaubnis der Eltern eingeholt.
- Umkleideräume werden nur nach Klopfen und höflicher Pause betreten.
- Übungsleiter/Trainer:innen sollen einzelne Kinder, Jugendliche nicht bevorzugen. Alle sind gleich zu behandeln.
- Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich der Trainer:innen mitgenommen (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte, usw.). Für Ausnahmen muss das Einverständnis der Eltern eingeholt werden.
- Trainer:innen teilen mit den Kindern und Jugendlichen keine Geheimnisse. Alle Absprachen können öffentlich gemacht werden.
- Wir sind uns der besonderen Situation des geringen Altersunterschieds zwischen Trainer:in und Jugendlichen bewusst, die das besondere Risiko einer Abhängigkeit birgt.
- Körperliche Kontakte (z.B. in den Arm nehmen, um zu Trösten oder Mut zu machen) müssen von den Kindern und Jugendlichen erwünscht und gewollt sein, und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten. Wir respektieren jederzeit den persönlichen Schutzraum und wahren im Zweifel eine größere Distanz zueinander.
- Notwendige Körperberührungen, z.B. beim Krafttraining, setzen das Einverständnis des Kindes oder Jugendlichen voraus (d.h. Es wird vorher erklärt und somit das Einverständnis dafür eingeholt).
- Bei allen Kontakten mit Kindern und Jugendlichen werden die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (Alkohol, Rauchen, Filme,…) eingehalten.
- Wird von einem der Punkt dieser Schutzvereinbarungen aus wohl überlegten Gründen abgewichen, ist dies mit den Beauftragten für Gewaltprävention/ Jugendschutzbeauftragten/Vorstand des Vereins abzusprechen. Dabei werden die Gründe offen angesprochen.
- Es wird nichts unter den Teppich gekehrt und vertuscht. In Verdachtsfällen wird der Beauftragten für Gewaltprävention/ der/die Jugendschutzbeauftragte und Vorstand informiert und professionelle Hilfe hinzugezogen.
- Alle Vereinsmitglieder, die merkwürdiges Verhalten feststellen, sollen sich bei den Ansprechpersonen melden.
Unsere Ansprechpersonen
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Julia Klose, Verena Mildenberger, Andreas Roth, Beauftragte für GewaltpräventionTelefonnummern findest du im Notfallplan und am schwarzen Brett im Bootshaus |
Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bzw. sexueller Belästigung und Gewalt können sich die Betroffenen an eine Ansprechperson ihrer Wahl wenden. Alle Beschwerden werden ernst genommen und sachlich behandelt. Bei einem konkreten Verdacht oder Vorfall wird in Absprache mit den Betroffenen ein unabhängiger Fachdienst bzw. das Jugendamt hinzugezogen. Notwendige Interventionen und Maßregelungen werden konsequent umgesetzt.
Notfallplan sexualisierte Gewalt
Der Notfallplan dient den Beteiligten als Leitfaden und ist den zuständigen Personen bekannt. Da in diesem Dokument auch zahlreiche Kontaktinformationen enthalten sind und diese Kontakte nicht automatisiert durch Suchmaschienen erfasst und anschließend mit Spam-Nachrichten und Spam-Anrufen überhäuft werden sollen, verzichten wir auf eine Veröffentlichung an dieser Stelle. Für unsere Mitglieder ist der Notfallplan nach Eingabe von Zugangsdaten hier einsehbar: Notfallplan sexualisierte Gewalt
